Allgemeine Geschäftsbedingungen der Röwekamp GmbH

  1. Geltungsbereich
    1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „AGB“) gelten für alle Rechtsgeschäfte der Röwekamp GmbH in den Bereichen Coaching, Training, Seminare, Markenstrategie, Unternehmensberatung und allgemeine Dienstleistung mit unternehmerischen (§ 14 BGB) Auftraggebern (im Folgenden „Kunde“).
    2. Sie gelten auch für unsere zukünftigen Leistungen, auch wenn ihre Einbeziehung nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wird.
    3. Abweichende und/oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht. Sie gelten nur, wenn und soweit wir uns ausdrücklich mit ihnen oder mit Teilen davon einverstanden erklärt haben
    4. Auch in der vorbehaltlosen Erbringung der Leistung durch uns liegt kein Anerkenntnis der von den diesen AGB abweichenden oder diese ergänzenden AGB des Kunden.
  2. Leistungsumfang
    1. Die von uns angebotenen Leistungen umfassen insbesondere Coachings, Seminare und Beratungsleistungen sowohl in persönlichem Kontakt als auch online.
    2. Der konkrete Umfang der Leistungen sowie die durch den Kunden zu zahlende Vergütung ergeben sich aus unserer jeweiligen Leistungsbeschreibung/dem Angebot. Ist nach der individuellen Vereinbarung nicht ausdrücklich ein Erfolg geschuldet, erbringen wir die vertraglich geschuldeten Leistungen als Dienstleistung.
    3. Ein entstehender Mehraufwand durch Änderungs- oder Ergänzungswünsche sowie lückenhafte oder nachträglich korrigierte Angaben des beauftragenden Unternehmens geht zu Lasten des beauftragenden Unternehmens und wird – wenn nicht anders ausdrücklich vereinbart – gesondert berechnet.
    4. Wir schulden ohne vorherige ausdrückliche Vereinbarung nicht die (insbesondere, aber nicht ausschließlich patent-, design-, wettbewerbs-, kennzeichen-, lebensmittel-, u. arzneimittel- oder datenschutz-) rechtliche Zulässigkeit der Verwendung/Anwendung der erbrachten Leistung. Wird eine Überprüfung der rechtlichen Zulässigkeit durch uns ausdrücklich vereinbart, werden wir dazu externe Dritte (Rechtsanwälte, Behörden u. a.) einschalten und die diesbezüglichen Kosten sind durch den zu tragen, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas Anderes vereinbart ist.
    5. Die Eintragungs- oder Schutzfähigkeit der durch uns für den Kunden erbrachten Leistungen ist nur dann durch uns geschuldet, wenn dies zuvor ausdrücklich vereinbart worden ist.
    6. Hat der Kunde einen Entwurf, ein Konzept, ein Angebot, etc. freigegeben, so bestätigt er damit die Richtigkeit und Vollständigkeit des Entwurfes, Konzeptes, Angebotes, etc.
    7. In Bezug auf die Inhalte eines mit uns eingegangenen Dienstleistungsvertrages steht uns ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
  3. Vertragsschluss, Termine
    1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, es ist etwas Anderes ausdrücklich vereinbart.
    2. Der Vertrag kommt mit der Annahme unseres Angebotes durch den Kunden und deren Zugang bei uns zustande.
    3. Mit dem Vertragsabschluss bestätigt der Kunde, Unternehmer im Sinne des § 14 BGB zu sein und den Vertrag im Rahmen seiner unternehmerischen Tätigkeit abzuschließen.
    4. Alle von uns angegebenen und mit den Kunden vereinbarten Leistungs- und Abgabetermine sind unverbindlich, sofern deren Verbindlichkeit nicht im Einzelfall ausdrücklich vereinbart wurde.
  4. Vergütung, Zahlung, Fälligkeit, Zahlungsverzug
    1. Die von uns angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
    2. Ist nichts Anderes ausdrücklich vereinbart, ist der Kunde zur Vorauszahlung verpflichtet. Die vereinbarte Vergütung ist – sofern nichts Anderes ausdrücklich vereinbart ist – mit Rechnungszugang ohne Abzüge fällig.
    3. Bei nicht erfolgter Zahlung trotz Fälligkeit einer Rechnung haben wir Anspruch auf Fälligkeitszinsen in Höhe von fünf Prozent pro Jahr auf den jeweils fälligen Rechnungsbetrag ab dem Zeitpunkt der Fälligkeit (§ 353 HGB). Unsere Berechtigung, im Verzugsfalle Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz) oder bei Nachweis eines höheren Verzugsschadens diesen geltend zu machen, bleibt davon unberührt.
    4. Bei Zahlungsverzug sowie bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden sind wir – unbeschadet unserer sonstigen Rechte – berechtigt, für noch nicht durchgeführte Leistungen eine Vorauszahlung zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen. Unsere Leistungspflicht ruht, solange der Kunde mit einer Zahlung in Verzug ist.
    5. Etwaig vereinbarte Fristen für die Leistungserbringung durch uns beginnen nicht, bevor der Kunde den Rechnungsbetrag nicht vollständig gezahlt hat (Eingang bei uns) und die für die Dienstleistungen erforderlichen Daten bei uns vorliegen bzw. die notwendigen Mitwirkungshandlungen erbracht sind.
  5. Mitarbeiter, Subunternehmer
    1. Wir sind berechtigt, nach eigenem Ermessen zu entscheiden, welche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wir zur Leistungserbringung für den Kunden einsetzen. Wir behalten uns die Möglichkeit vor, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jederzeit auszutauschen, sofern dadurch eine vertrags- und fristgemäße Ausführung von mit dem Kunden vereinbarten Leistungen nicht beeinträchtigt wird.
    2. Die für die Durchführung der vereinbarten Leistungen von uns eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterliegen ausschließlich unserem arbeitsrechtlichen Direktionsrecht, auch soweit diese vorübergehend im Betrieb des Kunden tätig werden sollten.
    3. Wir sind berechtigt, uns zur Ausführung vereinbarter Leistungen der Unterstützung Dritter zu bedienen und Subunternehmer zu beauftragen.
  6. Abtretung, Aufrechnung, Zurückbehaltung
    1. Der Kunde ist zur Zurückbehaltung von Zahlungen nur wegen unstreitiger oder gerichtlich festgestellter Gegenforderungen und solcher Forderungen berechtigt, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Der Kunde ist zur Aufrechnung nur mit unstreitigen oder gerichtlich festgestellten Gegenansprüchen und solchen Gegenansprüchen berechtigt, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
    2. Uns stehen Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte uneingeschränkt im gesetzlichen Umfang zu.
    3. Der Kunde ist ohne eine ausdrückliche Vereinbarung mit uns nicht berechtigt, seine Rechte und/oder Pflichten aus dem mit uns bestehenden Vertrag an Dritte abzutreten oder anderweitig auf diese zu übertragen
  7. Geistiges Eigentum, Urheberrecht, Nutzungs- und Verwertungsrechte
    1. Ist zwischen dem Kunden und uns nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart, gilt das Folgende:
    2. Mit Beendigung des Vertrages endet auch die Zugangsberechtigung zu unserer Lernplattform. Bis zu diesem Zeitpunkt durch uns zum Download zur Verfügung gestellte Lernunterlagen können durch den Kunden auch danach selbstverständlich weiterhin benutzt werden. Eine Vervielfältigung (außer zum eigenen Gebrauch im gesetzlich zulässigen Umfang) ist ohne unsere ausdrückliche und vorherige Zustimmung nicht zulässig. An allen zur Verfügung gestellten Unterlagen/Ausarbeitungen behalten wir uns sämtliche Eigentumsrechte, geistige Schutzrechte und urheberrechtlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte uneingeschränkt vor.
    3. An den für den Kunden erstellten Arbeitsergebnissen räumen wir dem Kunden mit der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung durch das beauftragende Unternehmen ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares, auf Deutschland beschränktes, zeitlich aber unbegrenztes Nutzungsrecht ein.
    4. Sind eingetragene oder eintragbare Schutzrechte Gegenstand unserer Tätigkeit für den Kunden, so verbleiben auch diese (bzw. die Berechtigung zur Eintragung/ Registrierung im eigenen Namen) bei uns.
    5. Eine Bearbeitung oder inhaltliche Änderung der von uns gestalteten Arbeitsergebnisse ist nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung zulässig.
    6. Wir dürfen die von uns konzipierten Arbeitsergebnisse (insbesondere Werbemittel) zeitlich unbeschränkt zur Eigenwerbung auf unserer Internet-Website sowie auf von ihr zu Zwecken der Eigenwerbung regelmäßig erstellten Datenträgern bzw. Cloud-Systemen nutzen.
  8. Mitwirkungspflichten des Kunden
    1. Der Kunde ist verpflichtet, uns bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen, soweit zumutbar, erforderlich und zweckdienlich, zu unterstützen. Der Kunde hat unter anderem stets dafür Sorge zu tragen, dass wir alle für unsere Leistungserbringung erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig und vollständig erhalten, dass die zur Leistungserbringung notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind sowie in angemessenem Umfang Fachpersonal des beauftragenden Unternehmens zur Verfügung steht, um den für die Leistungserbringung erforderlichen Informationsaustausch sicherzustellen.
    2. Bei Vereinbarung von Leistungen über einen Remote-Zugriff auf die digitale Infrastruktur des Kunden oder bei Onlineveranstaltungen ist der Kunde verpflichtet, die für eine Remote-Verbindung bzw. die Teilnahme an der Onlineveranstaltung erforderlichen technischen Voraussetzungen zu schaffen und diese für die gesamte Dauer der Leistungserbringung durch uns uneingeschränkt aufrechtzuerhalten.
    3. Wir sind berechtigt, dem Kunden etwaige Mehrkosten, die aus der Nichterfüllung der diesem nach den Ziffern 8.1 und 8.2 obliegenden Mitwirkungspflichten entstehen, zu den vereinbarten Honorarsätzen bzw. – nach unserer Wahl – in von uns nachzuweisender tatsächlicher Höhe in Rechnung zu stellen. Dies gilt entsprechend für unsere Behinderung bei der Auftragsdurchführung durch von dem Kunden zu vertretende Umstände, sofern der Kunde nicht unverzüglich nach einer Behinderungsanzeige von uns entsprechende Abhilfe schafft.
  9. Haftung
    1. Etwaige Schadensersatzansprüche des Kunden gegen uns – gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und/oder bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder bei der Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sogenannte wesentliche Vertragspflichten/Kardinalpflichten). Auch Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sind von dieser Haftungsbeschränkung nicht berührt.
    2. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wir wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften.
    3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten gleichermaßen für Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen (§ 284 BGB) und für Pflichtverletzungen durch unsere Organe und Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des beauftragenden Unternehmens ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
    4. Für Datenverluste haften wir unter Berücksichtigung der in dieser Ziffer 9 enthaltenen Einschränkungen nur dann und nur soweit, wenn/wie der Verlust nicht durch seitens des Kunden zu ergreifende, übliche Sicherungsmaßnahmen (regelmäßiges Backup, redundante Systeme) hätten vermieden bzw. reduziert werden können.
  10. Teilnahme an Seminaren, Schulungen, Coachings, etc.
    1. Wir führen die Seminare, Schulungen, Coachings etc. (im Folgenden einheitlich „Veranstaltung“ genannt) gemäß den Angaben im Angebot vor Ort bei dem Kunden, in eigenen Räumlichkeiten oder in angemieteten (Dritt-) Räumlichkeiten oder digital/remote durch. Dabei behalten wir uns jedoch für den Kunden zumutbare Änderungen vor, sofern diese die Veranstaltung nicht grundlegend verändern. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine Bestimmte Durchführungsform, es sei denn, etwas Anderes ist ausdrücklich vereinbart.
    2. Ein Anspruch des Kunden auf die Leistungserbringung durch eine(n) bestimmte(n) Dozenten/Dozentin bzw. Mitarbeiter/-in etc. besteht nicht, es sei denn etwas Anderes ist ausdrücklich vereinbart.
    3. Wir behalten uns vor, eine Veranstaltung aus wichtigen, durch uns nicht zu vertretenden Gründen zu verschieben. Dazu zählt insbesondere (aber nicht ausschließlich) die kurzfristig eingetretene Erkrankung eines Dozenten.
    4. Haben wir die Kosten für eine Veranstaltung auf der Basis einer Mindestteilnehmerzahl des Kunden kalkuliert, erfolgt keine anteilige Erstattung der Kosten, wenn weniger Mitarbeiter des Kunden teilnehmen. Sagt der Kunde die Veranstaltung aus in seiner Risikosphäre liegenden Gründen ab (wie zum Beispiel die Teilnahme durch zu wenige seiner angemeldeten Mitarbeiter), hat dies keinen Einfluss auf die Verpflichtung zur Zahlung der vollen Vergütung
    5. Wir bieten die Veranstaltungen vor Ort je nach Vereinbarung bei uns, bei Dritten und auch bei dem Kunden oder in von diesem bereitgestellten Räumlichkeiten und digital/remote an . Werden die Veranstaltungen bei Dritten durchgeführt, sind die dortigen allgemeinen Nutzungsbedingungen und Hausordnungen zu berücksichtigen, die wir dem Kunden gerne vor Vertragsabschluss und auch danach jederzeit kostenfrei zur Verfügung stellen. Werden die Veranstaltungen in den Räumlichkeiten des Kunden oder in von diesem zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten durchgeführt, sichert der Kunde uns zu, dass diese für die Durchführung der betreffenden Veranstaltung einschließlich der technischen Voraussetzungen geeignet sind und alle gesetzlichen und behördlichen Vorgaben (Sicherheit der Teilnehmer, Brandschutz, Fluchtwege, etc.) eingehalten werden.
    6. Der Kunde verpflichtet sich und die für ihn teilnehmenden Personen, die Veranstaltung nicht zu stören und sich zu jeder Zeit so zu verhalten, dass die anderen Teilnehmer und die Dozenten den Kurs ungestört fortführen können. Dazu gehört es insbesondere, dass der Teilnehmer von gegen die guten Sitten verstoßenden Äußerungen, Schimpfwörtern, Hasssprache, politischen Äußerungen, Werbung und vergleichbaren Handlungen absieht (auch im Chat). Verstößt der Kunde (oder ein aufgrund seiner Buchung an der Veranstaltung teilnehmender Teilnehmer) gegen diese Verpflichtung trotz einer (auch mündlich ausgesprochenen) Abmahnung, sind wir berechtigt, den Kunden/Teilnehmer von einer Einzelveranstaltung auszuschließen oder ihn für die Chat-Funktion zu sperren. Im Falle wiederholter Störungen oder gegen die jeweilige Hausordnung am Veranstaltungsort, sind wir berechtigt, den Kunden/Teilnehmer nach Erteilung einer Abmahnung endgültig von der Veranstaltung auszuschließen. Die Pflicht zur Zahlung der Kursgebühr bleibt hiervon unberührt. Eine Rückforderung gezahlter Kursgebühren ist für diesen Fall ausgeschlossen. Die Dozenten sind für Abmahnungen und Verweise während des Kurses weisungsbefugt.
    7. Der Kunde ist bei einer Onlineveranstaltung selbst dafür verantwortlich, bei sich und seinen Teilnehmern die technischen Voraussetzungen (insb., internetfähiges Endgerät mit aktuellem Browser, Lautsprecher, etc.) zur störungsfreien Teilnahme zu schaffen.
    8. Der Kunde erhält zur Teilnahme an einer Onlineveranstaltung Zugangsdaten von uns. Diese darf der Kunde nicht an Dritte weitergeben oder diesen anderweitig zugänglich machen. Jede Aufzeichnung (unabhängig von der technischen Umsetzung) der Veranstaltungen durch den Kunden/Teilnehmer ist untersagt. Die Zugangsdaten verfallen nach Vertragsende.
    9. Während unserer Veranstaltung geben die Teilnehmer unter Umständen vertrauliche Informationen preis. Der Kunde und die für ihn teilnehmenden Teilnehmer sind verpflichtet, solche Informationen vertraulich zu behandeln und insoweit Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren. Eine Verbreitung dieser Informationen ist untersagt.
    10. An sämtlichen auch online zur Verfügung gestellten Materialien haben wir die Nutzung- und Verwertungsrechte inne. Solche Materialien dürfen ohne unsere vorherige und ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben werden. Es ist nicht zulässig, zur Verfügung gestellte Materialien außerhalb der Grenzen des § 53 UrhG zu vervielfältigen und/oder öffentlich zugänglich zu machen.
  11. Höhere Gewalt
    1. „Höhere Gewalt“ bedeutet das Eintreten eines Ereignisses oder Umstandes, das/der eine der Parteien daran hindert, eine oder mehrere ihrer vertraglichen Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen, wenn und soweit diese außerhalb der ihr zumutbaren Kontrolle liegen, sie zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in zumutbarer Weise nicht vorhergesehen werden konnten und die Auswirkungen der Hindernisse von der Partei nicht in zumutbarer Weise hätten vermieden oder überwunden werden können. Dazu zählen insbesondere Krieg (erklärt oder nicht erklärt), umfangreiche militärische Mobilisierung, Bürgerkrieg, Aufruhr, Rebellion und Revolution, militärische oder sonstige Machtergreifung, Aufstand, Terrorakte, Sabotage oder Piraterie, Währungs- und Handelsbeschränkungen, Embargo, Sanktionen, Pandemien oder Epidemien, behördliche oder gesetzliche Anordnungen infolge einer Epidemie oder Pandemie, Naturkatastrophe oder extremes Naturereignis, Boykott, Streik und rechtmäßige Aussperrung, unrechtmäßige Besetzung von Gebäuden.
    2. Können wir unsere Leistung infolge höherer Gewalt nicht oder nicht zum vereinbarten Zeitpunkt erbringen, sind beide Vertragsparteien berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten, soweit kein Einvernehmen über eine spätere Leistungserbringung erzielt wird.
  12. Datenschutz
    1. Der Kunde ist darauf hingewiesen und gestattet, dass im Rahmen der Vertragsabwicklung und Abrechnung Daten mittels EDV verarbeitet und gespeichert werden. Er versichert, dass die von ihm zu Coachings, Seminaren, etc. angemeldeten Teilnehmer mit der Weitergabe und Verarbeitung ihrer in der Anmeldung angegebenen Daten zum Zwecke der Vertragsdurchführung einverstanden sind und stellt uns von allen diesbezüglichen Ansprüchen der Teilnehmer frei. Leistungsnachweise und Rechnungen gelten gleichzeitig als Benachrichtigung im Sinne des § 33 Abs.1 des Bundesdatenschutzgesetzes.
    2. Ergänzend verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung (https://rwkmp.de/datenschutz/)
  13. Laufzeit, Kündigung
    1. Sind nicht einzelne Leistungen ohne eine bestimmte Laufzeit Gegenstand der Vereinbarung, ist der jeweilige Vertrag ist für die in unserem Angebot angegebene und mit dem Kunden vereinbarte Laufzeit fest geschlossen.
    2. Die Vertragslaufzeit verlängert sich vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung zwischen uns und dem Kunden jeweils um die Dauer der Erstlaufzeit, wenn nicht eine der Vertragsparteien den Vertrag spätestens 4 (vier) Wochen vor Ablauf der Erstlaufzeit oder der verlängerten Laufzeit gekündigt hat.
    3. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
    4. Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  14. Schlussbestimmungen
    1. Für diese AGB und alle unter deren Geltung geschlossene Verträge sowie die sich daraus ergebenden Ansprüche gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes.
    2. Erfüllungsort für alle unsere Leistungen und für die Zahlung des Kunden ist Münster, Deutschland.
    3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten in Verbindung mit unter Geltung dieser AGB geschlossenen Verträgen ist Münster, Deutschland.
    4. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine vertragliche Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen und Vereinbarungen nicht berührt.

Stand: Juni 2023